Facebooks neue Nutzungsbedingungen – Zensur oder Weiterentwicklung der Plattform?
Neue Änderungen auf Facebook.

In diesem Beitrag
Die jüngste Cambridge-Analytica-Affäre und die neuen Vorschriften zu personenbezogenen Daten, die am 25. Mai in Kraft treten, haben auch bei Facebook zahlreiche Änderungen ausgelöst. Unter anderem wurden neue, ziemlich umstrittene Nutzungsbedingungen eingeführt, die aus 22 umfangreichen Unterpunkten bestehen. Viele Portale und Gruppen reagierten sofort und konzentrierten sich auf einige Wörter, die die Nutzungsbedingungen verbieten.
Welche Wörter stehen auf der Liste?
Tatsächlich finden sich darunter Wörter wie:
• „deformiert“, „unterentwickelt“, „abstoßend“ oder „hässlich“
• „zurückgeblieben“, „Kretin“, „niedriger IQ“, „dumm“ oder „Idiot“
• „Schlampe“, „Betrüger“, „Geizhals“, „Schnorrer“
• „Ich hasse …“
• „Ich mag … nicht“
• „X sind die Schlimmsten“
• „Widerlich“
• „Ekelhaft“
• „Abscheulich“
Man sollte jedoch beachten, dass diese Wörter in dem Abschnitt aufgeführt sind, der sich auf Gewalt gegen andere Personen bezieht – und nur dann kann Facebook ein Konto wegen ihrer Verwendung stummschalten oder sperren. Das heißt, dass wir ganz sicher nicht etwa für den Satz „Ich mag keinen Jazz“ gesperrt werden, wie einige in ihren Artikeln zu diesem Thema angedeutet haben. Die Panik ist absolut unbegründet, und für die meisten Nutzer werden die Änderungen unbemerkt bleiben.
Was bleibt unverändert?
Einige wichtige Punkte der Nutzungsbedingungen bleiben unverändert – nach wie vor ist es verboten, falsche Angaben zu machen, den Zugang zu Content vom Liken oder Teilen einer Seite abhängig zu machen, Hassrede zu verwenden oder Gewalt und Nacktheit zu verbreiten.
Der Algorithmus soll den Kontext lesen
Die neuen Nutzungsbedingungen betonen jedoch, dass der Algorithmus auf den Kontext achten wird – darüber haben sich bisher oft Nutzer beschwert, die gesperrt wurden, etwa weil sie das Wort „pedał“ im Zusammenhang mit dem Fahrrad verwendet hatten (im Polnischen heißt es „Pedal“, ist aber zugleich ein homophobes Schimpfwort).
Ähnlich bei Nacktheit – bisher waren Inhalte mit sexuellen Assoziationen vollständig verboten, jetzt achtet Facebook darauf, ob veröffentlichte Inhalte, auf denen z. B. weibliche Brustwarzen zu sehen sind, Bildungszwecken dienen (z. B. eine Kampagne zur Krebsvorsorge), das Stillen zeigen oder eine Form von Protest darstellen – solche werden akzeptiert.
Ähnlich bei anderen Materialien, die bisher verboten waren: Wenn wir drastische Inhalte, die Gewalt oder Selbstverletzung zeigen, mit einem Kommentar teilen, der entschiedene Ablehnung ausdrückt, wird Facebook diese Inhalte nicht entfernen.
Schutz Minderjähriger und Kampf gegen Fake News
Das Dokument betont außerdem den besonderen Schutz Minderjähriger, der Kinder, ihre Eltern und Lehrer unterstützen soll – dafür hat Facebook einen eigenen Bereich eingerichtet. Zusätzlich wird Facebook Fotos entfernen, die nackte Kinder zeigen – selbst solche, die die Eltern selbst veröffentlicht haben. Fälle, in denen der Verdacht auf sexuellen Missbrauch von Kindern besteht, meldet die Plattform der Organisation NCMEC.
Facebook betont auch den Kampf gegen Fake News – ungeprüfte Informationen sollen in ihrer Reichweite maximal eingeschränkt werden.
Die vollständigen Nutzungsbedingungen findest du hier.

